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EVENT
19.02.2013
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Art: Seminar
Dauer: 3 Tage
Beginn: 19.02.2013
Ort: Essen

Eintritt: kostenpflichtig

REACH für nachgeschaltete Anwender

Seminar

Mittelpunkt dieses Seminars sind der Stoffsicherheitsbericht und das Expositionsszenario. Neben Struktur und Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes wird auch die Schnittstelle zum erweiterten Sicherheitsdatenblatt (Expositionsszenario), sowie die daraus resultierenden Pflichten der nachgeschalteten Anwender gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH ], Titel V vorgestellt. Da in bestimmten Fällen nachgeschaltete Anwender auch Stoffbewertungen durchführen und Stoffsicherheitsberichte erstellen müssen / können, wird präsentiert, wie eine Expositionsbeurteilung durchgeführt und ein Expositionsszenario erstellt werden kann. Eine Übung beendet das 3-tägige Basisseminar.
 

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Intensiv-Workshop: REACH für nachgeschaltete Anwender (Downstream User
Fachveranstaltung im Haus der Technik am 14.-16. Februar 2012 in Essen beantwortet alle Fragen Bereits am 01. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH] in Kraft getreten. Die REACH-Verordnung umfasst die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen und vereinheitlicht das Inverkehrbringen von Chemikalien innerhalb der EU für Hersteller, Importeur und nachgeschalteten Anwender. Als nachgeschalteten Anwender (Downstream User) versteht man eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Die Pflichten eines nachgeschalteten Anwenders im Rahmen von REACH sind abhängig von seinen genauen Tätigkeiten, die er in Verbindung mit einem Stoff oder einem Gemisch wahrnimmt. Darüber hinaus existieren noch viele andere Tätigkeiten, die unter die Definition des nachgeschalteten Anwenders fallen. So gilt auch ein Betrieb, der Stoffe oder Gemische
09.11.2011  |  7421x  |  Kurzbericht  | 
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HDT Fachveranstaltung am 02.-04. Februar 2010 in Essen beantwortet Fragen über Rechte und Pflichten Die Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH] ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH umfasst die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen und vereinheitlicht das Inverkehrbringen von Chemikalien innerhalb der EU für Hersteller, Importeur und nachgeschalteten Anwender. Ein nachgeschalteter Anwender (Downstream User) ist eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Die Pflichten eines nachgeschalteten Anwenders im Rahmen von REACH sind abhängig von seinen genauen Tätigkeiten, die er in Verbindung mit einem Stoff oder einem Gemisch wahrnimmt. Darüber hinaus existieren noch viele andere Tätigkeiten, die unter die Definition des nachgeschalteten Anwenders fallen. So gilt auch ein Betrieb, der Stoffe oder Gemische lediglich in bestimmte Verpackungseinheiten
18.11.2009  |  7136x  |  Kurzbericht  | 
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