Abscheidung von leichtflüchtigen Gasen (VOC)
Tagung
Abscheidung von leichtflüchtigen Gasen (VOC) und anderen organischen Schadgasen aus Produktions- und Hallenabluft
Geruchsstoffmessung und -abscheidung Umsetzung der TA Luft, der 31. BImSchV und der Geruchsimmissionsrichtlinie
Leitung
Prof. Dr.-Ing. Wolf Schulteß, ö.b.u.v. Sachverständiger für Luftreinhaltung. Honorarprofessor für Abgasreinigung an der FH Gießen, Sachverständigenbüro für Abluft- & Abgastechnik, Karlsruhe
Referent
Prof. Dr.-Ing. Franjo Sabo, Reinluft Umwelttechnik Ingenieurgesellschaft mbH, Stuttgart
Thema
Am 31.10.2007 war für viele Erzeuger/Anwender von Lösemitteln mit VOC-Emissionen aus Altanlagen der Umsetzungstermin der 31. BimSchV Realität. Für erforderliche Maßnahmen war nur noch ein begrenzter Zeitraum verfügbar, nicht alle geplanten Maßnahmen konnten fristgerecht umgesetzt werden. Auch die Begrenzung der Emissionen anderer gasförmiger Kohlenwasserstoffe wird weiterhin aktueller. Die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sind gehalten, die Richtlinien und Grenzwerte der TA Luft 2002 einzufordern. Eine andere Aufgabenstellung stellt die Umsetzung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)NRW dar, die auch von anderen Bundesländern im Grundsatz angewendet wird. Die Notwendigkeit der Geruchsminderung ergibt sich nicht durch Überschreitung von Emissionsgrenzwerten, sondern durch Überschreitung von Grenzen der zeitlichen Geruchswahrnehmung. Hier gelten andere Einflussgrößen, wie z.B. die Ausbreitungsbedingungen und die aus identifizierten Quellen stammenden Immissionen, nicht aber die Art der Geruchsbelästigung.
Zielsetzung
Für die Minderung / Abscheidung von Geruchsstoffen und/oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen stehen mehr als 10 verschiedene Verfahren oder Verfahrenskombinationen zur Verfügung. Über diese Verfahren, bevorzugte Einsatzgebiete, erreichte Minderungsleistungen, aber auch Ausschlusskriterien wird ausführlich mit Erfahrungswerten und Betriebsergebnissen berichtet.
Teilnehmerkreis
Die VOC-emittierende Industrie, die Geruchsstoff emittierende Industrie, Hersteller von Anlagen zur Geruchsstoffminderung, beratende und planende Ingenieurbüros, Umweltbehörden von Kommunen, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Hinweise
Es ist ein Programm mit etwa 15 Referenten geplant. bitte lassen Sie sich für die Zusendung unter information@hdt-essen.de vormerken.
Der 1. TN einer Firma ist Vollzahler. Ab dem 2. TN einer Firma gilt ein Sonderpreis von 650,00 €.
Teilnahmegebühr
HDT Mitglieder: € 920,00 unter Angabe der Mitgliedsnummer Nichtmitglieder: € 990,00 einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken