Durch die Betriebssicherheitsverordnung werden folgende Forderungen an den Arbeitgeber/Betreiber gestellt: Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber Benutzung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer Betrieb und Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen Die Erlaubnis, der Betrieb und die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen sind bei der Neukonzeption und Inbetriebnahme von Anlagen Änderungen unterworfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Eine Besonderheit dieser Verordnung ist die Verbindlichkeit des Arbeitgebers/Betreibers zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. Für Altanlagen schreibt der Gesetzgeber die Erstellung bis zum 31.12.2005 vor - für Neuanlagen vor Inbetriebnahme. Es beinhaltet die Ergebnisse der `Gefährdungsbeurteilung` (Schutzmaßnahmen/Zoneneinteilung) für gefährliche explosionsgefährdete Bereiche. Die Schulung gibt Ihnen praktische Hilfen zur Erstellung dieses Dokumentes.
Inhalt
• Allgemeine Angaben • Dokumente und Organisationsanweisungen • Beurteilung der Explosionsgefahren innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte • Einstufung der explosionsgefährdeten Bereiche Zonen • Stoffeigenschaften und sicherheitstechnische Kennzahlen der Stoffe • Risikoanalysen • Zoneneinteilung, grafische Darstellung • Neue Anforderungen an nichtelektrische Arbeitsmittel • Auswahl der Arbeits- und Betriebsmittel nach der Zoneneinteilung • Beurteilung von Altanlagen (nichtelektrisch) • Umsetzung der TRBS (Technische Regeln Betriebssicherheit) • Anforderungen an die Befähigten Personen nach TRBS 1203 Teil 1