Im Zuge von Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden Maschinen zunehmend wieder in Betrieb genommen, modernisiert oder umgebaut. Dabei kann der Betreiber rechtlich zum Hersteller werden und ist verpflichtet, die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie künftig der EU-Maschinenverordnung vollständig umzusetzen.