Folgende Forderungen werden durch die Betriebssicherheitsverordnung an den Arbeitgeber/Betreiber gestellt:
Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
Benutzung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer Betrieb und Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel.
Die Verbindlichkeit des Arbeitgebers/Betreibers zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist eine Besonderheit dieser Verordnung. Für Altanlagen schreibt der Gesetzgeber die Erstellung bis zum 31.12.2005 vor - für Neuanlagen vor Inbetriebnahme. Es beinhaltet die Ergebnisse der `Gefährdungsbeurteilung` (Schutzmaßnahmen/Zoneneinteilung) für gefährliche explosionsgefährdete Bereiche.
Die Schulung gibt Ihnen praktische Hilfen zur Erstellung dieses Dokumentes.
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