Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten auf Grundlage des SGB VII und der neuen DGUV Vorschrift 1
Zielsetzung
Nach dem zweitägigen Kompaktkurs können Sie als Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Unternehmen tätig werden und die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz rechtssicher fördern.
Zum Thema
Das Sozialgesetzbuch und die DGUV Vorschrift 1 sieht vor, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen. Der Sicherheitsbeauftragte soll zur Unterstützung des Unternehmers den betrieblichen Arbeitsschutz gewährleisten, indem er ihn auf Gesundheitsgefahren und Unfallmöglichkeiten hinweist und kontrolliert, ob die notwendigen Ausrüstungen zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefährdung vorhanden sind.
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist die eines Kollegen, der unmittelbar im Arbeitsprozess seine Kollegen dabei unterstützt, Unfallschwerpunkte und Gesundheitsgefahren zu erkennen, zu vermeiden und durch Vorschläge an den Unternehmer diese zu beseitigen hilft.
1. Tag: 9:00 - 17:00 Uhr
- Die Bedeutung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Erläuterung der Funktionen und der Rechtsstruktur im Arbeitsschutz
- Die Aufgaben und Leistungen von Berufsgenossenschaften sowie des Amtes für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht
- Überblick über die Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Die Verantwortung im Betrieb
- Das Erkennen von Gefährdungen und Festlegung von Schutzmaßnahmen
2. Tag: 9:00 - 17:00 Uhr
- Mögliche Gefährdungen und Unfallarten durch Maschinen, durch elektrischen Strom, durch Lärm, durch Gefahrstoffe und durch innerbetrieblichen Transport / Flurförderzeuge
- Verkehrssicherheit
- Gesundheitsschutz durch Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
- Durchführung von Betriebsbegehungen Außendienst
- Erste Hilfe und Brandschutz
- Räumung/Evakuierung von Gebäuden
- Schriftliche Abschlussprüfung