Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet NIchtKMU zu Audits
Intensivseminar
Nicht-KMU aller Branchen und auch kommunale Betriebe erhalten im Haus der Technik Seminar am 10. Juni 2015 in Essen und am 22. September 2015 in Berlin kompakte Informationen und wegweisende Tools zur Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes.
Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G schreibt verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU bis zum 5.12.2015 vor. Ca. 50.000 Unternehmen müssen auditiert werden: Die Bundesregierung muss gemäß EU-Verordnung alle Nicht-KMUs per Gesetz verpflichten, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach der Energieeffizienz-Richtlinie RL 2012/27/EU durchzuführen. Dieses Energieaudit ist anschließend mindestens alle vier Jahre zu erneuern. Das EDL-G wurde am 6. März 2015 vom Bundesrat beschlossen. Ausführungsbestimmungen werden durch ein Merkblatt des BAFA geregelt. Alternativ kann ein Energiemanagementsystem nach EN ISO 50001 eingeführt oder ein Öko-Audit nach dem EMAS-Verfahren durchgeführt werden.
Der renommierte Experte Prof. Dr.-Ing. Bernd Bungert leitet das Intensiv-Seminar: nach vielen Jahren Industrieerfahrung, seit 2008 Professor an der Beuth-Hochschule für Technik und aktiv als Energieeffizienz-Berater. Zudem ist er seit 2014 Mitbegründer der Deutschen Energie Berater und Auditoren Gesellschaft (DEnBAG).