Top aktuelles Intensiv-Seminar: Mit der Durchführungsverordnung §10, §55 Spitzenausgleich noch 2013 schnelle und sichere Schritte zum Erfolg Ihres betrieblichen Energiemanagements!
Dieses 1-tägige Intensivseminar bietet Ihnen alles Wissenswerte, um kurzfristig und sicher die Anforderungen der Durchführungsverordnung für § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetzes (StromStG) zur Erlangung des Spitzenausgleichs zu erfüllen.
Für größere Unternehmen reicht es in 2013 aus,
dass mit der Einführung eines Energiemanagementsystems begonnen wurde. Dazu müssen zunächst nur die eingesetzten Energieträger erfasst und analysiert werden. Zusätzlich muss eine Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung vorliegen und ein Energiebeauftragter benannt worden sein.
Für KMU muss 2013 mit der Einführung eines alternativen Systems, im wesentlichen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 begonnen worden sein.
In 2014 müssen dann erstmals auch die Energie verbrauchenden Anlagen und Geräte analysiert werden.
Erst in 2015 muss für große Unternehmen die Einführung des Energiemanagementsystems abgeschlossen und zertifiziert werden.
Die Schulung erfolgt anhand von Musterdokumenten und einem Musterterminplan zur Umsetzung. Die Prozesslandkarte dient dabei als roter Faden. Alle gesetzlichen Anforderungen werden tabellarisch oder als Fließschema übersichtlich aufgearbeitet. Besonderer Hinweis: Für KMUs entspricht Stufe 1) der KfW Initialberatung und Stufe 2) der KfW Detailberatung und ist somit aus heutiger Sicht förderfähig!
Information
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. information@hdt-essen.de und Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt