Das Seminar „Recht und Haftung im Anlagenbau“ vermittelt Grundwissen über die Haftungsrisiken im Anlagenbau und gibt eine Übersicht über die gesetzlichen Haftungsregelungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts sowie über die strafrechtlichen Risiken von Führungskräften.
Neben den Haftungsrisiken werden Hinweise für die Vertragsgestaltung gegeben und anhand von Praxisbeispielen erläutert.
Die Referenten verfügen u.a. über langjährige Erfahrungen im Anlagenbau und auf dem Gebiet der Arbeits- und Produktsicherheit.
Inhalt
• Haftungsrisiken im Anlagenbau
• Gesetzliche Haftungstatbestände o Verzugs- und Verspätungshaftung o Gewährleistungs- und Sachmängelhaftung o Gesetzliche Produkthaftung o Deliktische Haftung und Haftung wegen sonstiger Vertragsverletzungen • Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten • Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit: Beauftragung von Fremdfirmen/ Haftung von Fremdfirmen • Persönliche strafrechtliche Risiken von Führungskräften und Lieferanten • Grundlagen einer rechtskonformen Unternehmensorganisation • Haftung nach öffentlichem Recht: o Übersicht über relevante Produktsicherheitsrichtlinien wie Maschinenrichtlinie, Druckbehälter-RL etc. o Rund um’s CE-Kennzeichen: Anforderungen an Konformitätsprüfung und Konformitätserklärung o Folgen bei Verstößen gegen Anlagensicherheitsrecht wie etwa Produktionsstopp und Bußgelder • Diskussion praktischer Fallkonstellationen
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier: http://www.hdt-essen.de/W-H050-03-504-3