RUHRGETRIEBE kann nun auch Schneckengetriebemotoren ab 0,09 kW in höchsteffizienten Wirkungsgraden anbieten. Damit geht das Unternehmen weit über die Bestimmungen des Gesetzgebers hinaus. Dieser sieht lediglich vor, dass Drehstrom-Niederspannungsmotoren ab einer Nennleistung von 0,75 - 375 kW die Premium-Wirkungsklasse IE3 erreichen müssen – und das erst ab Januar 2015.
Bisher existieren keine gesetzlichen Regelungen zur umweltgerechten Gestaltung von Elektromotoren im unteren Leistungsbereich.
Als Hersteller von Schnecken- und Schneckenstirnradgetrieben ist sich das Unternehmen seiner besonderen Verantwortung im Energieeinsparungsprozess bewusst: Mehr als die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs geht auf Maschinen zurück, die durch Elektromotoren angetrieben werden.