Die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, müssen als explosionsgefährdete Zonen ausgewiesen werden. Anlagen, Geräte, Schutzsysteme und die dazugehörigen Verbindungsvorrichtungen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie in ex-gefährdeten Bereichen sicher verwendet werden können. Die Beschäftigten sind über mögliche Explosionsgefahren und die ausgewählten Schutzmaßnahmen vor der Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen zu unterweisen, um mit explosionsgeschützten Geräten sicher arbeiten zu können. Der Grundlagenteil des Lehrgangs `Fachkunde im Explosionsschutz` vermittelt Kenntnisse zum sicheren Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen. Die Teilnehmer erwerben die Fachkunde zur Erkennung von Explosionsgefahren in ihrer Arbeitsumgebung nach § 14 GefStoffV, zur Benutzung von Betriebsmitteln und zum sicheren Verhalten in Explosionsschutzzonen nach Nr. 2.1 Anhang 4 BetrSichV. Die anwendungs- und praxisbezogene Umsetzung und Organisation der erforderlichen Maßnahmen zum sicheren Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen werden in den weiterführenden fachspezifischen Modulen des Lehrgangs `Fachkunde Explosionsschutz` vermittelt.
Seminarinhalt:
1.Begriffe und Definitionen im Explosionsschutz
2.Arten und Abläufe von Explosionen Deflagration Explosion Detonation
6.Organisatorische Maßnahmen nach Anh. 4 BetrSichV
Kennzeichnung und Zutrittsverbote Unterweisungspflichten Freigabesystem und Aufsicht Anforderungen an Warnung und Fluchtwege Sicherer Betrieb bei Energieausfall