Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im Wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Die am 03. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - fast unter Berücksichtigung des Grundkonzeptes von Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) die betrieblichen Regelungen für Arbeitsmittel und Anlagen zusammen und damit die geltende Arbeitsmittelbenutzungsverordnung sowie die acht Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen, die als Konsequenz 2002 / 2003 außer Kraft traten. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Verordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weiter gehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die neuen Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) untermauern das Regelwerk. In diesem Seminar werden die wesentlichen Veränderungen durch diese Artikelverordnung (BetrSichV) - eingebunden in das rechtliche Umfeld - praxisnah vermittelt.
Übersicht über die derzeitigen rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz bezüglich Arbeitsmittelsicherheit - Gesetze, Verordnungen - Vorschriften - Richtlinien und Normen Idee der Betriebssicherheitsverordnung Aufbau und Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung - Gefährdungsbeurteilung (§ 3) - Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (§ 4) - Unterrichtung und Unterweisung (§ 9) - Anforderungen an einfache und überwachungsbedürftige Arbeitsmittel - Erlaubnisvorbehalt (§ 13) - Prüffristen - Prüfkorridore - Wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen (§§ 15, 16) - Prüfbescheinigungen und Mängelanzeigen (§§ 19 und 20) - Betrieblicher Explosionsschutz und Explosionsschutzdokument (§ 6) - Anzeigeverfahren - Anforderungen an `befähigte Personen` (i. S. d. § 2) Erforderliche Dokumentation - Gefährdungsbeurteilung - Explosionsschutzdokument - Unfall- und Schadensanzeige - Sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) - Ausschuss für Betriebssicherheit - Zweck und Inhalte - das Wesentliche wird kommentiert Aufhebung diverser Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften Wie machen es andere Unternehmen? Diskussion und Erfahrungsaustausch