Den Teilnehmern werden Kenntnisse auf dem Gebiet des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes vermittelt. Demonstrationsversuche im Freigelände ergänzen die Ausführungen. Nach Abschluss der Ausbildung ist der Teilnehmer in der Lage, die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten fachgerecht zu erfüllen. Die Ausbildung erfolgt entsprechend dem Modell der CFPA Europe und der DGUV Information 205-003 – „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten” (Ausgabe: November 2014). Informationen über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten erhalten Sie auf Anfrage bzw. finden Sie im Internet.
Zielgruppe:
Personen, die als Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen sowie sonstige Personen, die sich auch mit Fragen des Brandschutzes befassen. Inhalt: Regelwerke des Brandschutzes Wirtschaftliche Bedeutung des Brandschutzes Chemisch-physikalische Grundlagen des Verbrennungs- und Löschvorgangs – Experimentalvortrag Baulicher Brandschutz Anlagentechnischer Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Besonders brandschutzbedürftige Bereiche im Betrieb Überwachung von Brandschutzeinrichtungen Grundlagen der Feuerversicherung Besuch einer Berufsfeuerwehr Brandschau in einem Unternehmen Fallbeispiele in Gruppenarbeit Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
Termin (Ausbildung besteht aus Teil I und Teil II) Dortmund:
Teil I 18.04. - 22.04.2016 oder 07.11. - 11.11.2016
Teil II 09.05. - 13.05.2016 oder 05.12. - 09.12.2016