Der Gesetzgeber schreibt über das Arbeitsschutzgesetz die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber vor. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt vor wann Betriebsmittel auf ihre sichere Funktion geprüft werden müssen.
Unsere Applikationsspezialisten und Servicetechniker für Maschinensicherheit geben Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und Anlagen. Betrachtet werden auch Sonderfälle wie z.B. die wesentliche Veränderung.
Ihre Vorteile: Überblick und besseres Verständnis der Gesetzeslage Hinweise zur praktischen Umsetzung Meinungsaustausch mit Fachleuten