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Kurzbericht
14.06.2017  |  5604x
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Die GTEM-Zelle dient der Aufnahme des Prüflings bei der Messung und Prüfung gestrahlter Störsendungen bzw. Störfestigkeit nach IEC 61000-4-20
Die GTEM-Zelle dient der Aufnahme des Prüflings bei der Messung und Prüfung gestrahlter Störsendungen bzw. Störfestigkeit nach IEC 61000-4-20

HESCH investiert in die Qualitätssicherung

Bei dem Automatisierungsexperten HESCH haben die hohe Qualität der Produkte und die Kundenzufriedenheit höchste Priorität. Das Unternehmen investiert darum stetig in die Qualitätssicherung: Im neuen EMV-Prüflabor können die Experten die Geräte und Platinen umfangreichen Tests unterziehen.

n der Vergangenheit mussten die Entwickler von HESCH einen Prüfling in ein externes Prüflabor bzw. eine Absorberkammer bringen, um die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV, DIN EN 61000-4-3) zu untersuchen und die hochfrequente Störaussendung (DIN EN 55016-2-3) zu messen. Bestand der Prüfling die Tests nicht, musste der Mitarbeiter das Gerät wieder mitnehmen, bei HESCH die nötigen Änderungen vornehmen und einen neuen Termin im externen Prüflabor vereinbaren – ohne die Gewissheit, den Test beim zweiten Mal zu bestehen.

Dank eines neuen Prüflabors mit GTEM-Zelle kann HESCH die EMV-Messung jetzt direkt am Firmensitz in Neustadt vornehmen und den Prozess somit deutlich beschleunigen. Bei der GTEM-Zelle (Gigahertz Transverse Electromagnetic Cell) handelt es sich um eine metallisch vollständig geschlossene und abgeschirmte Messvorrichtung in pyramidenähnlicher Form, die der Aufnahme des Prüflings bei der Messung und Prüfung gestrahlter Störsendungen bzw. Störfestigkeit nach IEC 61000-4-20 dient. Ein Vorteil von GTEM-Zellen ist der geringere Platzbedarf gegenüber herkömmlichen Absorberräumen.

Mithilfe der GTEM-Zelle können die Ingenieure entwicklungsbegleitend Störfestigkeitsprüfungen (SF) und Störaussendungsmessungen (SA) durchführen, die SF- und SA-Messungen mit Antennen in einer Absorberhalle ersetzen. HESCH prüft damit sämtliche Geräte bzw. Platinen, die die Abmessungen von 60 x 60 x 50 cm nicht überschreiten. Nur zur abschließenden Abnahme muss dann noch ein externes Prüflabor aufgesucht werden, das den störungsfreien Betrieb bestätigt.

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