 | | Gefahrstoffe: Grundlagen
| Anfangsdatum | : | 27.02.2012 |
| Dauer | : | 1 Tag |
| Ort | : | Wuppertal |
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Grundlagenseminar zum Lehrgang
`Der Gefahrstoffbeauftragte`
Zum Seminar:
Die Ende 2010 in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung fordert die Erfassung und Bewertung der vom Umgang mit Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen durch eine formal beauftragte, fachkundige Person und verschärft gleichzeitig die unternehmerische Eigenverantwortung.
Diese, häufig als Gefahrstoffbeauftragter bezeichnete, fachkundige Person berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Das Seminar `Der Gefahrstoffbeauftragte Grundlagen` vermittelt die grundlegende Methodik der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen, sowie die allgemein notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen innerhalb eines betrieblichen Gefahrstoffmanagements.
Nach § 2 Abs. 12 i.V.m. § 6 Abs. 9 GefStoffV erfordert die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragter neben einer geeigneten Berufsausbildung und zeitnaher Berufspraxis den Nachweis der spezifischen Fachkunde.
Das Grundlagenseminar des Lehrgangs “Der Gefahrstoffbeauftragte” dient zusammen mit mindestens einem der nachstehend angebotenen Module dem Nachweis der geforderten spezifischen Fachkunde.
•Modul 1: Dermale Gefährdungen (TRGS 401)
•Modul 2: Inhalative Gefährdungen (TRGS 402)
•Modul 3: Brandgefährdungen (TRGS 800)
•Modul 4: Explosionsgefährdungen (TRGS 720ff /TRBS 2151)
Seminarinhalt:
1.Gefahrstoffe
Sicherheitstechnische Kennzahlen
Gefährlichkeitsmerkmale und Einstufungskriterien
Kennzeichnung nach GefStoffV, GHS bzw. CLP,
REACH-Verfahren
2.Fachkunde nach GefStoffV
Rechtsgrundlagen und Verantwortung
Anforderungen an die Fachkunde nach GefStoffV
3.Informationsbeschaffung
Sicherheitsdatenblätter
TRGS 900ff., DFG, ausländische Grenzwerte
Datenbanken und GefStoff-Informationssysteme
4.Gefährdungsbeurteilung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung,
Ablauf nach TRGS 400
Einfaches Maßnahmekonzept der BAuA
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) nach TRGS 420
5.Schutzmaßnahmen
STOP-Prinzip TRGS 500
Substitutionsprüfung TRGS 600
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstungen
6.Arbeitsmedizinische Vorsorge
Rechtsgrundlagen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Arbeitsmedizinisch - toxikologische Beratung
Angebots- und Pflichtuntersuchungen
Beschäftigungsverbote
7.Gefahrstoffmanagement
Betriebliche Gefahrstoff-Organisation
Betriebsanweisungen und Dokumentationspflichten
Freigabeverfahren zur Verwendung von Gefahrstoffen
Gefahrstoffkataster
Mehr Infos:
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