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Lehrgang
Gefahrstoffbeauftragter
26-08-2008 bis zum 27-08-2008
Cuxhaven, Deutschland
Seit 01. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt.
Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden - z. B. dem Gefahrstoffbeauftragten.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Der vorliegende zweitägige Fachkundelehrgang wird Ihnen diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutern, wie Sie diesem umfassenden Aufgabenbereich erfolgreich nachkommen können.
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